Spendenkonto
WELFONDER-Stiftung
IBAN:
DE30 2925 0000 1020 4300 01
BIC:
BRLADE21BRS
Bitte
beachten:
Nur
bei
Angabe
der
vollständigen
Adresse
kann
eine
Spendenquittung
erstellt
werden!
Unbedingt
auf
der
Überweisung
„Spende“
oder „Zustiftung“ vermerken.
Spendenquittung
Bis
zu
einer
Spende
von
200
€
kann
der
Einzahlungsbeleg
oder
Kontoauszug
beim
Finanzamt
eingereicht
werden,
um
die
Zuwendung steuerlich geltend zu machen.
Für
höhere
Beträge
erhalten
Sie
automatisch
einen
Spendennachweis.
Dazu
benötigen
wir
die
vollständige Adresse!
Spenden
Spenden
werden
ausschließlich
zur
Förderung
von
Projekten
der
WELFONDER-Stiftung
eingesetzt.
Damit
unterstützen
Sie
zu
100%
die
in
der
Satzung
festgelegten
Ziele,
krebs-
oder
herzkranken
Kindern
in
Bremerhaven
und
den
angrenzenden Landkreisen zu helfen.
Da
die
WELFONDER-Stiftung
eine
anerkannte
gemeinnützige
Stiftung
des
Landes
Bremen
ist,
gelten
die
allgemeinen
steuerlichen
Vergünstigungen
des
Spenden-
und
Zuwendungsrechts.
Dies
bedeutet,
dass
Zuwendungen
gegen
Vorlage
einer
Zuwendungsbestätigung
beim
Finanzamt
als
Sonderausgaben
steuermindernd
geltend
gemacht
werden
können.
Diese
Steuerminderung
gilt
sowohl
bei
der
Einkommens-,
der
Körperschafts- als auch bei der Gewerbesteuer.
Zustiften
Im
Gegensatz
zu
einer
Spende,
wird
eine
Zustiftung
dem
Stiftungskapital
zugeführt
und
bleibt
dort
für
ewig
erhalten.
Nur
die
Erträge
aus
dem
Stiftungsvermögen
dürfen
für
die
Förderung
der
Projekte
verwendet
werden.
Je
höher
das
Stiftungsvermögen
ist,
desto
höher
sind
die
Erträge
aus
dem
Grundvermögen
und
desto
sicherer
die
Nachhaltigkeit
der
Arbeit
der
WELFONDER-Stiftung.
Das
Stiftungskapital
darf
dabei nicht angetastet werden.
Bitte
vermerken
Sie
auf
der
Überweisung
unbedingt
und
ausschließlich
das
Wort
„Zustiftung“,
ansonsten
wird
der
Betrag
als
Spende gebucht!
Zustiftungen
können
unbegrenzt
geleistet
werden.
Die
steuerliche
Behandlung
einer
Zustiftung
entspricht der von Spenden.