WELFONDER-Stiftung Oftmals sind es die kleinen „Überraschungen“, die ein Lächeln ermöglichen. © 2018 WELFONDER-Stiftung
Spendenkonto       WELFONDER-Stiftung IBAN:       DE30 2925 0000 1020 4300 01 BIC:       BRLADE21BRS Bitte   beachten:    Nur   bei   Angabe   der   vollständigen Adresse      kann      eine      Spendenquittung      erstellt werden!   Unbedingt   auf   der   Überweisung      „Spende“ oder „Zustiftung“ vermerken.
Spendenquittung Bis    zu    einer    Spende    von    300    €    kann    der Einzahlungsbeleg      oder      Kontoauszug      beim Finanzamt       eingereicht       werden,       um       die Zuwendung steuerlich geltend zu machen. Für    höhere    Beträge    erhalten    Sie    automatisch einen   Spendennachweis.   Dazu   benötigen   wir   die vollständige Adresse!
Spenden Spenden    werden    ausschließlich    zur    Förderung von       Projekten       der       WELFONDER-Stiftung eingesetzt. Damit    unterstützen    Sie    zu    100%    die    in    der Satzung       festgelegten       Ziele,       krebs-       oder herzkranken    Kindern    in    Bremerhaven    und    den angrenzenden Landkreisen zu helfen. Da    die    WELFONDER-Stiftung    eine    anerkannte gemeinnützige   Stiftung   des   Landes   Bremen   ist, gelten          die          allgemeinen          steuerlichen Vergünstigungen          des          Spenden-          und Zuwendungsrechts.        Dies        bedeutet,        dass Zuwendungen          gegen          Vorlage          einer Zuwendungsbestätigung     beim     Finanzamt     als Sonderausgaben         steuermindernd         geltend gemacht   werden   können.   Diese   Steuerminderung gilt       sowohl       bei       der       Einkommens-,       der Körperschafts- als auch bei der Gewerbesteuer.  
Zustiften Im     Gegensatz     zu     einer     Spende,     wird     eine Zustiftung    dem    Stiftungskapital    zugeführt    und bleibt   dort   für   ewig   erhalten.   Nur   die   Erträge   aus dem   Stiftungsvermögen   dürfen   für   die   Förderung der   Projekte   verwendet   werden.   Je   höher   das Stiftungsvermögen    ist,    desto    höher    sind    die Erträge    aus    dem    Grundvermögen    und    desto sicherer     die     Nachhaltigkeit     der     Arbeit     der WELFONDER-Stiftung.   Das   Stiftungskapital   darf dabei nicht angetastet werden. Bitte     vermerken     Sie     auf     der     Überweisung unbedingt       und       ausschließlich       das       Wort „Zustiftung“,     ansonsten     wird     der     Betrag     als Spende gebucht! Zustiftungen       können       unbegrenzt       geleistet werden. Die     steuerliche     Behandlung     einer     Zustiftung entspricht der von Spenden.